Verkehrsübertretungen werden mit 1 (leicht) bis 7 (schwer) Punkten gewichtet und in dem Verkehrszentralregister, welches beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, eingetragen.

Ab 9 Punkte wird die Verwaltungsbehörde regelmäßig über den aktuellen Punktestand unterrichtet; in der Regel erfolgt hierauf eine schriftliche Verwarnung. Bei 14 Punkten erfolgt die Anordnung einer theoretischen und praktischen Prüfung. Die Fahrerlaubnis wird bei 18 Punkten innerhalb von 2 Jahren entzogen, sofern keine besonderen Um-stände Zweifel offenlassen. Bei 18 Punkten in mehr als 2 Jahren wird eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet.

Eine Verbesserung bei der Gesamtwürdigung (4 Punkte) kann bis zu einem Stand von 13 Punkten durch eine freiwillige Nachschulung erreicht werden.

Die Eintragungen sind bei Eintragungen wegen einer Ordnungswidrigkeit grundsätzlich nach Ablauf von 2 Jahren zu tilgen. Fristbeginn ist jeweils mit der Eintragung; es bestehen jedoch Ausnahmen. Eine Tilgung unterbleibt z.B., solange die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis untersagt ist.