Unter merkantilem Minderwert wird die Wertdifferenz verstanden, die sich daraus ergibt, dass für den beschädigten Gegenstand aufgrund möglicher verdeckter Mängel und geringerer Sicherheit zukünftig nur ein geringerer Verkaufspreis zu erzielen ist.

Eine allgemein anerkannte Methode zur Bestimmung (Schätzung) des merkantielen Minderwertes von Kraftfahrzeuges ist die nachfolgend umgesetzte Methode von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt-Heinrichs, § 251 Rdn. 24).