Im Auftrag der für die Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen obersten Landesbehörden sind in dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bei den jeweiligen Tatbeständen Regelsätze für Verwarnungs- oder Bußgelder und Regel-Fahrverbote vermerkt.

Abhängig von der eingegebenen Geschwindigkeit wird der ab dem 01.04.2013 gültige Regelsatz in Euro, die Anzahl der Punkte sowie die Dauer eines eventuellen Fahrverbotes ausgegeben.